Zusatzqualifikationen

Laut § 6 der APVO-Lehr und der dazugehörigen Durchführungsbestimmung können Referendarinnen und Referendare zusätzliche Qualifikationen zu Themenbereichen, die unterrichtsrelevant, aber nicht studierbar sind, erwerben. Eine Bescheinigung darüber wird ausgestellt, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:

  • ein aktenkundig gemachtes Ausbildungskonzept des Seminars,
  • mindestens 20 Stunden Seminarveranstaltungen,
  • soweit vom Konzept geboten, Erprobung im Ausbildungsunterricht und
  • ein erfolgreiches Kolloquium von mindestens 20 Minuten Dauer.

Am Studienseminar Osnabrück werden derzeit (Stand 05.2022) folgende Zusatzqualifikationen angeboten: