Laut § 6 der APVO-Lehr und der dazugehörigen Durchführungsbestimmung können Referendarinnen und Referendare zusätzliche Qualifikationen zu Themenbereichen, die unterrichtsrelevant, aber nicht studierbar sind, erwerben. Eine Bescheinigung darüber wird ausgestellt, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:
- ein aktenkundig gemachtes Ausbildungskonzept des Seminars,
- mindestens 20 Stunden Seminarveranstaltungen,
- soweit vom Konzept geboten, Erprobung im Ausbildungsunterricht und
- ein erfolgreiches Kolloquium von mindestens 20 Minuten Dauer.
Am Studienseminar Osnabrück werden derzeit (Stand 05.2025) folgende Zusatzqualifikationen angeboten:
- Informationsverarbeitung Teil 1 und Teil 2 (Herr Müller)
- Professionalisierung im Umgang mit schwierigen Lerngruppen (Pollmann / Homann)
- Deutsch als Zweit- und Fremdsprache an BBS unterrichten (geplant ab 11/2025)
- Bildung für nachhaltige Entwicklung (wird zur Zeit nicht angeboten)